Inkasso – Ihr Anwalt in Mönchengladbach

Offene Forderungen? Ihre Kunden zahlen nicht? Ihre Mahnungen zeigen keine Wirkung?

Der Begriff „Inkasso“ stammt aus der Betriebswirtschaftslehre und bezeichnet die Einziehung ausstehender Geldforderungen – meistens aus offenen Rechnungen. „Inkasso“ ist übrigens auch unter den Begriffen „Forderungseinzug“ oder „Forderungsmanagement“ bekannt.

Sie haben unbezahlte Rechnungen? Ihr Unternehmen hat offene Forderungen gegenüber anderen Firmen? Die Zahlungsmoral Ihrer Kunden ist in letzter Zeit noch schlechter geworden?

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Sie stehen nicht alleine da: Die Zuverlässigkeit bezüglich des Begleichens von Rechnungen hat in den letzten Jahren erheblich abgenommen. Egal, ob Firma und Privatperson: Fristen und Mahnungen werden nicht mehr ernst genommen, der Zahlungseinzug scheitert immer häufiger. Was nach lästigem Zeitverzug klingt, ist für viele Firmen und Handwerksbetriebe eine echte Existenzbedrohung, die ihre Handlungsfähigkeit erheblich einschränkt oder komplett zum Erliegen bringt. Holen Sie sich professionelle Hilfe für Ihr Forderungsmanagement. Wichtig ist: Warten Sie nie zu lange mit der Mahnung!

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Ihr Profi für Forderungsmanagement und Inkasso in Mönchengladbach

Die Optimierung des Forderungseinzuges ist für Unternehmen ein enorm wichtiger Faktor. Normalerweise ist er extrem zeitaufwändig und lästig. Das nehmen wir Ihnen gerne ab. Mit der Unterstützung eines Profis für Inkasso werden nicht nur Ihre Außenstände eingetrieben, sondern wir verhandeln zusätzlich zwischen Ihnen und Ihren Schuldnern. Dabei reicht unsere Tätigkeit von der Einleitung des Mahnverfahrens bis hin zur Eintreibung der Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung. Denn will der Geschäftspartner nicht zahlen, hilft letztendlich nur eine gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche durch Ihren Rechtsanwalt.

Ihr erster Schritt: Sie überlassen uns eine Vollmacht und die erforderlichen Unterlagen zu den offenen Rechnungen (beispielsweise Rechnungen, Mahnschreiben, etc.). Im nächsten Schritt nehmen wir schriftlichen Kontakt mit Ihrem Schuldner auf. Dieses vorgerichtliche Mahnverfahren soll dafür sorgen, dass der offene Betrag schnell außergerichtlich vom Schuldner eingezogen wird. Meist ist schon ein Schreiben durch einen Rechtsanwalt ausreichend, um einen Zahlungseingang zu erreichen. Ist die Gegenpartei trotzdem nicht einsichtig, so leiten wir, wenn gewünscht, unmittelbar ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Natürlich prüfen wir im Vorfeld, ob sich ein Gerichtsverfahren überhaupt lohnt und klären die finanziellen Verhältnisse des Schuldners, aber auch Verjährungsfragen, durch unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach ab. Sobald die Forderung unseres Mandanten letztendlich tituliert ist, nehmen wir die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner für Sie umgehend in die Hand.

Übrigens: Die entstehenden Kosten müssen vom Schuldner beglichen werden, wenn sich dieser mit der Zahlung tatsächlich in Verzug befindet. Verlassen Sie sich auf uns: Wir sind mit den vielfältigen Möglichkeiten des Zwangsvollstreckungsrechts ausgezeichnet vertraut, sodass wir immer die beste Lösung für Sie finden, um die Forderungen schnell und kostengünstig zu realisieren.

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Themen im Inkasso

Anmeldung zur Insolvenztabelle

Wenn alle Stricke reißen, bleibt einem Schuldner oft nur noch der Antrag auf Insolvenz. Damit Sie als Gläubiger am Ende nicht komplett leer ausgehen, kann es sinnvoll sein, mit einem Rechtsanwalt für Inkasso unserer Kanzlei in Mönchengladbach zu sprechen.

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Oftmals dient ein Insolvenzverfahren dazu, die Liquidität des Schuldners wiederherzustellen. Teil dieses Prozesses ist die Aufstellung einer Insolvenztabelle durch den zuständigen Insolvenzverwalter. Darin werden die Forderungen aller Gläubiger festgehalten. Die Anmeldung Ihrer offenen Ansprüche gegenüber dem Schuldner übernimmt gerne ein auf Inkasso spezialisierter Anwalt unserer Kanzlei in Mönchengladbach.

Außergerichtliche Zahlungsaufforderungen

Als Unternehmer gehören unbezahlte Rechnungen zu den unangenehmsten Problemen des alltäglichen Betriebs. Im schlimmsten Fall steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung kann ein wirksames Mittel zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.

Dadurch wird der Schuldner letztmalig durch einen auf Inkasso spezialisierten Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in Mönchengladbach zur Begleichung der offenen Ansprüche aufgefordert. Gleichzeitig bildet die außergerichtliche Zahlungsforderung die Basis für eine gegebenenfalls erforderliche Klage gegen den Schuldner.

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Ziel des außergerichtlichen Mahnverfahrens ist es, ausstehende Forderungen ohne Zeitverlust so unmittelbar wie möglich durchzusetzen. Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir klar strukturierte Prozesse entwickelt, die uns und Ihnen dabei helfen, außergerichtliche Zahlungsaufforderungen effizient in die Wege zu leiten.

Bei einem außergerichtlichen Mahnverfahren hat der Gläubiger die Freiheit, sein Handeln an die individuelle Lage des Kunden anzupassen. Beispielsweise können Kunden bei andernfalls bewährter Zahlungspraxis zunächst mit freundlichen Zahlungsaufforderungen angesprochen werden. Ist das Zahlungsverhalten des Kunden hingegen schon seit jeher negativ, kann gegebenenfalls auf Zahlungserinnerungen vollständig verzichtet werden und unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist eine ernstzunehmende Mahnung erfolgen.

Einholen relevanter Auskünfte bei Auskunfteien

Ihr Rechtsanwalt für Inkasso aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach holt sich auf Wunsch für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen Informationen zum Schuldner und dessen Bonität aus klassischen Auskunfteien und anderen relevanten Datenbanken.

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Die sogenannte „Auskunftei“ ist der Oberbegriff für sämtliche Institutionen in Deutschland, die Daten von Privatpersonen speichern, um sie für Gewerbe und Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Es gibt alleine in Deutschland ca. 500 verschiedene Auskunfteien. Die Schufa ist die bekannteste, andere große Auskunftsgeber sind Accumio Finance Services, Bürgel Wirtschaftsinformationen, CEG Creditreform Consumer, Deltavista und Infoscore Consumer Data.

Einleiten von gerichtlichen Mahnverfahren

Wenn ein Schuldner trotz außergerichtlicher Zahlungsaufforderung nicht willens ist, die offenen Forderungen zu begleichen, bleibt oft nur der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Unsere auf Inkasso spezialisierten Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie unkompliziert zu einem Vollstreckungstitel gelangen. Mit diesem können sowohl ein Gerichtsvollzieher beauftragt, als auch das Konto oder Gehalt des Schuldners gepfändet werden.

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Ein Anwalt für Inkasso aus unserer Kanzlei in Mönchengladbach wird Ihren Fall im Voraus prüfen und besitzt die erforderliche Sachkenntnis, um die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung Ihres Anspruchs zu beurteilen. Falls Ihr Schuldner die Begleichung einer hohen Geldsumme ausdrücklich ablehnt, empfiehlt es sich unter Umständen, unmittelbar zu klagen.

Ein Rechtsanwalt wird Sie in jedem Fall bei der Ausarbeitung der Anträge an das Mahngericht und bei der rechtzeitigen Einreichung unterstützen. Auf diese Weise können Sie sich vergewissern, dass das Mahnverfahren bei Gericht in Gang gesetzt wird. Wir verfügen über eine Online-Anbindung an alle zentralen Mahngerichte. Außerdem wird der Anwalt sicherstellen, dass Sie Ihren Zahlungsanspruch ohne Probleme geltend machen können.

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Konsequente Zwangsvollstreckung

Weigert sich ein Schuldner, Ihre offenen Forderungen zu bezahlen und bleiben Mahnungen ohne Erfolg, können Sie zur Ultima Ratio der Zwangsvollstreckung greifen.

Die Rechtsanwälte für Inkasso unserer Kanzlei in Mönchengladbach sind darauf spezialisiert, Ihre Ansprüche auch gegenüber den zahlungsunwilligsten Schuldnern durchzusetzen. Wir kennen die Prozesse zur Einleitung einer Zwangsvollstreckung genau und verhelfen Ihnen dadurch gerne zur Begleichung Ihrer Forderungen.

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Die Zwangsvollstreckung ist das wirkmächtigste Instrument, das Gläubigern gegenüber Schuldnern zur Verfügung steht. Ein auf Inkasso spezialisierter Rechtsanwalt wird Ihnen dabei helfen, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu gewährleisten. Wir übernehmen die Beauftragung der Vollstreckungsmaßnahmen beim zuständigen Gerichtsvollzieher bzw. dem entsprechenden Vollstreckungsgericht. Mit unserer Hilfe gelangen Sie zu Ihren Ansprüchen – selbst in den schwersten Fällen.

Mahnungen

Die fristgerechte Begleichung offener Rechnungen gehört zu den Wünschen aller Unternehmer. Leider wird dieser Wunsch nicht immer erfüllt. Damit Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist nicht allein auf weiter Flur stehen, werden die auf Inkasso spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Mönchengladbach Sie unterstützen. Eines der von uns dafür verwendeten Rechtsmittel stellt die Mahnung dar, mit der Sie den juristischen Druck auf den Schuldner erhöhen können.

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Damit eine Mahnung rechtlich durchsetzbar ist, muss die gesetzte Frist zur Zahlung des ausstehenden Betrags verstrichen sein. Sobald dies geschehen ist, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Inkasso unserer Kanzlei in Mönchengladbach wenden. Dieser wird anschließend den Schuldner davon in Kenntnis setzen, dass er sich in Verzug befindet und die Gefahr der Schadensersatzleistung sowie möglicher Zinsen besteht. Damit neben den Mahnkosten nicht noch weitere Forderungen entstehen, fordert eine Mahnung mit Nachdruck zur Zahlung offener Forderungsbeträge auf, die der Schuldner zu begleichen hat.

Onlineanbindung an alle zentralen Mahngerichte

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Mönchengladbach sind mit einer Online-Anbindung per EGVP an alle teilnehmenden Gerichte in Deutschland angebunden, um eine zügige und vorteilhafte Durchsetzung von Einzelforderungen und Forderungen in großer Menge zu gewährleisten.

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Sobald die zur Erwirkung des Mahnbescheides erforderlichen Daten in unserer Kanzlei eingehen, werden diese durch eine spezielle Mahnsoftware an das zuständige Mahngericht gesendet. Diese werden beim Mahngericht in der Regel am gleichen oder folgenden Tag nach Posteingang eingelesen, noch am selben Tag erlassen und an den Schuldner versendet.

Pfändungen

Das Vorhandensein eines Vollstreckungstitels gegen den Schuldner hilft oft nicht weiter, denn meistens zahlt der Schuldner trotzdem nicht. In einem solchen Fall erfolgt dann die Zwangsvollstreckung (Pfändung) gegen den Schuldner. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Forderungen beizutreiben.

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Die Zwangsvollstreckung selbst wird von unterschiedlichen Instanzen durchgesetzt. Bei beweglichen Sachen ergeht ein Auftrag, der einen Gerichtsvollzieher beauftragt, unter Beachtung aller relevanten Vorschriften der Zivilprozessordnung die Pfändung durchzuführen. Sollte die Pfändung von Gehaltszahlungen oder Kontoguthaben notwendig sein, erlässt das zuständige Vollstreckungsgericht einen entsprechenden Beschluss, der dem Schuldner übermittelt wird. Da eine Pfändung jedoch nicht von selbst zustande kommt, ist die Unterstützung eines Anwalts für Inkasso unserer Kanzlei in Mönchengladbach sinnvoll.

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Schuldnervereinbarung zu Ratenzahlungen und Verzinsung

Viele Schuldner befinden sich in einer finanziell prekären Situation, die sie daran hindert, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Trotzdem wollen Sie als Gläubiger natürlich zu Ihren Ansprüchen kommen. Eine Option, die für beide Seiten akzeptabel sein kann, stellen Ratenzahlungsmöglichkeiten und Verzinsungen dar. Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt für Inkasso unserer Kanzlei in Mönchengladbach, der Sie zu diesen Finanzierungsoptionen berät.

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Wenn ein Anspruch bereits rechtskräftig ist, gilt er als unstrittig, so dass eine Vereinbarung über den Anspruch an sich praktisch nicht mehr notwendig ist. Hingegen kann eine Vereinbarung über die Zahlungsmodalitäten getroffen werden. Das bedeutet, dass der Gläubiger die Forderung stundet oder eine Ratenzahlung gewährt. Dadurch wird dem Schuldner eine Option zur Begleichung der Ansprüche ermöglicht, die andernfalls nicht zur Verfügung stünde.

Überwachung der Zahlungseingänge

Sie haben eine Übereinkunft mit dem Schuldner getroffen und er hat sich zur Begleichung der offenen Forderungen bereiterklärt? Unser Rechtsanwalt für Inkasso überwacht die Zahlungseingänge für Sie und schreitet gegebenenfalls sofort ein, wenn Unregelmäßigkeiten auftauchen.

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Sollte der Schuldner beispielsweise erneut Fristen verstreichen lassen, wird dieser Umstand unseren auf Inkasso spezialisierten Rechtsanwälten in Mönchengladbach sofort auffallen. Anschließend können wir in Rücksprache mit Ihnen alle relevanten Prozesse einleiten, die zu einer zeitnahen Begleichung Ihrer offenen Forderungen führen.

André Hüpsel, Rechtsanwalt in Mönchengladbach
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