Baurecht – Ihr Anwalt in Mönchengladbach

Baumängel? Rechnungsstreitigkeiten? Vertragsprüfungen?

Es ist ein Albtraum: Endlich beginnt der Bau des langersehnten Eigenheims und es gibt nur Probleme mit den Handwerkern, Architekten oder anderen Dienstleistern. Durch Mängel erleiden Sie nicht nur finanziellen Schaden, sondern auch erhebliche Einbußen in der Lebensqualität.

Unsere Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Baurecht in Mönchengladbach sind die Partner an Ihrer Seite und helfen Ihnen weiter! Gerade bei privaten Bauprojekten ist der Streitfall zusätzlich emotional belastend. Viele Probleme lassen sich jedoch schon im Vorfeld vor Abschluss von Verträgen durch unsere Beratung vermeiden. Aber auch baubegleitend ist ein Anwalt zur Vermeidung von langwierigen Prozessen bei aufgetretenen Baumängeln empfehlenswert.

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Ihr Anwalt mit Schwerpunkt Baurecht in Mönchengladbach für alle Bereiche des Bauhandwerks

Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie aber nicht nur im privaten Baurecht, sondern auch im Immobilienrecht und Architektenrecht vertreten wir mittelständische Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Architekten und private Bauherren.

Ein Anwalt für Baurecht einer Kanzlei in Mönchengladbach ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Wir übernehmen als Rechtsanwälte in Mönchengladbach somit auch die Rechtsvertretung von Bauunternehmern und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Werklohn- und Architektenhonorarforderung und bei der Abwehr von Mängelgewährleistungs- und Haftpflichtprozessen. Dabei ist die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet Ihres juristischen Vertreters bei Rechtsstreitigkeiten unverzichtbar, da es im Baurecht viele Besonderheiten gibt.

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Themen im Baurecht

Architektenhonorar

Oft wird bei Architektenhonoraren über die Leistungsphasen, Honorarzonen und die damit verbundenen Kostenberechnungen, Abschlagszahlungen und Schlussrechnungen diskutiert und deren Rechtmäßigkeit infrage gestellt. Das ist oft mehr als ärgerlich, da die Leistung schon erbracht wurde.

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Bei der Durchsetzung des Ihnen zustehenden Architektenhonorars, aber auch bei der Anzweifelung der ordnungsgemäßen Aufstellung der Kosten stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht in Mönchengladbach kompetent zur Seite. Denn ob die vereinbarten Honorarzonen und Leistungsphasen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen und auch vorliegen, wird durch die Vorgaben der HOAI definiert, die ein Spezialgebiet unserer Kanzlei ist.

Architektenrecht

Sie haben Probleme mit ihrem Architektenvertrag? Es geht um Kosten bei Bauänderungen und Planungsfehlern und darum, wer sie nun übernehmen muss?

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Sind sich die Parteien über die Ansprüche aus einem bestehenden Architektenvertrag nicht einig, dann handelt es sich um einen Fall für das Architektenrecht. Denn wenn es um Planungsänderungen oder -fehler geht, steht sehr schnell die Frage im Raum, wer die Kosten für notwendige Nachträge und Bauänderungen oder Umplanungsleistungen zu tragen hat. Als Rechtsanwälte für Bau- und Architektenrecht in Mönchengladbach helfen wir Ihnen bei allen Problemstellungen rund um das Immobilienrecht, Vertragsrecht sowie das Ingenieursrecht.

Baumängel

Der Albtraum eines jeden Bauherren: Baumängel! Aber auch für Bauunternehmer ist dies ein Fall, bei dem man sich unbedingt juristische Hilfe suchen sollte.

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Es zeigen sich bei der Bauwerksleistung Mängel? Ihre Nachunternehmer haben mangelhafte Arbeit geleistet? Als Rechtsanwälte für Baurecht prüfen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern und beraten Sie. Denn eine Mängelbeseitigung ist bereits vor Abnahme schon teilweise durchsetzbar. Wurde die Abnahme bereits durchgeführt, dann können nur noch neue Mängel, die danach auftreten, gerügt werden.

Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und sprechen Sie mit Ihrem Anwalt aus unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Baurecht

Das Baurecht ist der Oberbegriff für die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bau beteiligten Personen. Dabei ist das Baurecht von immer größerer Bedeutung in unserer Gesellschaft geworden.

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Für viele ist der Traum von einer eigenen Immobilie durch die niedrige Zinspolitik das ideale Anlagekonzept. Doch schnell kann es bei der Realisierung zu Problemen mit Handwerkern, Bauträgern, Architekten und weiteren Beteiligten kommen. Es stellt sich dann die Frage: Wer übernimmt die Verantwortung für die Mängel und die Mängelbeseitigung? Aber auch als Unternehmen oder Handwerker sind wir der richtige Partner an Ihrer Seite und setzen beispielsweise berechtigte Zahlungsansprüche durch. Ihre Interessen sind auch unsere – in Mönchengladbach und Umgebung sind wir als Rechtsanwälte Ihre Spezialisten für Baurecht und helfen Ihnen, dass Ihr Traum vom Eigenheim nicht zu einem Albtraum wird.

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Bauträgerrecht, VOB/B

§ 13 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) beinhaltet, dass Leistungen frei von Sachmängeln zu erbringen sind. So einfach ist das bei einem Bauvorhaben jedoch nicht immer. Die VOB gilt, anders als das BGB, nicht automatisch bei Abschluss eines Bauvertrages, sondern sie muss ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

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Wir beraten Sie gerne bei Problemen im Baurecht bei Rechtsfragen zur VOB und zum BGB, zum Thema Mängelanzeige, Kündigung, Abnahme sowie Risiken, die am und während des Baus auftreten. Ihre Anwälte in Mönchengladbach sind Experten bei Fragen zur Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Aber auch zur VOB/B können wir Sie ausführlich mit anwaltlicher Expertise beraten.

Bauvertragsrecht

Seit 2018 gilt ein neues Bauvertragsrecht: Es sollte die komplexe Materie des Baurechts übersichtlicher und verständlicher machen – aber 90% aller Bauverträge sind trotzdem noch lückenhaft und orientieren sich an alten Regelungen. Damit stellen sie für Bauherren ein großes Risiko dar!

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Als Rechtsanwälte für Baurecht und Architektenrecht unterstützen wir Sie im Bauvertragsrecht. Es ist sinnvoll, Bauverträge von einem Experten prüfen zu lassen, der die Probleme, zweifelhafte Paragraphen oder fehlende Absicherungen kennt und Sie vor Kostenfallen schützt. Ihre Anwaltskanzlei in Mönchengladbach hilft Ihnen sowohl bei der Gestaltung von Vertragsverhältnissen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Immobilienrecht

Ein Anwalt für Immobilienrecht ist immer dann gefragt, wenn es um rechtliche Probleme oder bei der vertraglichen Gestaltung und der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Bereich Immobilien und Wohnungseigentum geht. Denn Rechtsfragen sind auf diesem Gebiet häufig sehr komplex und von erheblicher finanzieller Tragweite.

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Unsere Kanzlei in Mönchengladbach hat einen Schwerpunkt im Rechtsgebiet Immobilienrecht und wir prüfen für Sie Ihre notariellen Kaufverträge für Neubauten bzw. Bestandsbauten auf eventuelle Fallstricke. In jedem Fall gilt: Ob Gestaltung oder Rückgängigmachung eines Kaufvertrags – nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, wenn Sie rechtliche Fragestellungen zum Immobilienrecht haben!

Schadensersatz

Sie haben ein Bauvorhaben in Auftrag gegeben, doch nach der Fertigstellung oder bereits während des Bauprozesses treten Baumängel auf? Eine solche Situation ist für Sie als Auftraggeber selbstverständlich alles andere als erfreulich. Umso wichtiger ist daher, dass Sie wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen auf Basis eines zuvor geschlossenen VOB/B- oder BGB-Vertrags zur Verfügung stehen. Als Laie ist das oft nicht sofort klar zu erkennen, weshalb wir als Rechtsanwälte für Baurecht Ihnen mit jahrelangem Expertenwissen zur Seite stehe.

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Wir überprüfen, welche Vorgehensweise am wahrscheinlichsten zum Erfolg und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche führen wird. Dabei geben wir Ihnen auch eine begründete Einschätzung der möglichen Handlungsoptionen. Diese können von der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder der Rückforderung von Kostenvorschüssen reichen bis hin zur Klageerhebung gegen den Baudienstleister. Die Wahl der richtigen Rechtsinstrumente kann am Ende entscheidend sein, ob Sie mit Ihrer Schadensersatzforderung Erfolg haben werden.

Selbstverständlich werden wir als Rechtsanwälte für Baurecht unter anderem gegen Sie erhobene Schadensersatzansprüche prüfen und gegebenenfalls rechtliche Mittel dagegen einlegen. Als erfahrene Rechtsanwälte für Baurecht unterstützen wir Sie bei der Umsetzung Ihres Bauvorhabens und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sehr gerne.

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Verbraucherbauvertrag

Wer in der Baubranche entweder als Unternehmer oder Verbraucher tätig wird, stößt früher oder später auf den § 650i BGB sowie den direkt damit verbundenen Verbraucherbauvertrag. In einem solchen Verbraucherbauvertrag wird eine Vereinbarung zwischen einem Bauunternehmen und einem Verbraucher geschlossen, die das Unternehmen entweder zur Errichtung eines komplett neuen Gebäudes oder zumindest zu umfangreichen Umbauarbeiten an einem bestehenden Bauwerk verpflichtet.

Zu den wichtigsten Merkmalen des Verbraucherbauvertrags gehören eine 14-tägige Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen, eine detaillierte Baubeschreibung durch das beauftragte Bauunternehmen, eine Begrenzung von Abschlagszahlungen auf 90% der Gesamtsumme sowie die Verpflichtung des Bauunternehmens dem Verbraucher sämtliche relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen, die zur Vorlage gegenüber zuständigen Behörden oder Banken benötigt werden.

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Das Baurecht umfasst vielen Regelungen, die von einem Laien oft nicht sofort vollständig verstanden werden. Insbesondere bei größeren Bauprojekten und einem damit verbundenen Verbraucherbauvertrag ist es wichtig sicherzustellen, dass alle Projektschritte rechtlich einwandfrei ablaufen. Als Rechtsanwälte für Baurecht einer Kanzlei in Mönchengladbach verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Betreuung von Bauprojekten. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung eines Verbraucherbauvertrages oder prüfen einen bestehenden auf dessen juristische Korrektheit. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Rechtsanwälte für Baurecht in Mönchengladbach jederzeit auch bei weiteren Fragen rund ums Thema Baurecht zur Verfügung.

Werkvertragsrecht

Das Architektenrecht und das Baurecht haben ihren Ursprung im Werkvertragsrecht des BGB. Das Werksvertragsrecht und die Rechtsfolgen daraus sind immer dann anzuwenden, wenn die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) zwischen den Parteien nicht geregelt wurde. Und hier steckt der Teufel im Detail!

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Denn schon bei diesem Punkt herrscht oft Uneinigkeit oder Unklarheit, ob oder inwieweit die Vorschriften der VOB/B überhaupt zwischen den Parteien vereinbart worden sind. Bei allen Fragen bezüglich des Zustandekommens der werkvertraglichen Leistungen, der Abnahme, der Mängelbeseitigung sowie Schadensersatz ist eine Prüfung der Rechtslage durch einen Rechtsanwalt für Baurecht zwingend. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach vertritt dabei sowohl Bauträger, Nachunternehmer, Handwerker, Architekten, Auftragnehmer als auch den Bauherren, Auftraggeber und Besteller.

Wir als erfahrene Anwälte im Baurecht sind immer auf dem Laufenden – auch wenn dort rechtliche Änderungen die Materie permanent auf neue juristische Grundlagen stellt.

André Hüpsel, Rechtsanwalt in Mönchengladbach
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