Handels- und Gesellschaftsrecht – Ihr Anwalt in Mönchengladbach

Unternehmensgründung? Gesellschaftsverträge? Behördenkommunikation? Unsere Anwälte helfen!

Während sich das Handelsrecht als Sonderrecht des sogenannten Kaufmanns darstellt, bildet das Gesellschaftsrecht die rechtlichen Vorgaben für Personen- und Kapitalgesellschaften ab. Schon vor der Gründung eines Unternehmens sollten Sie sichergehen, dass Sie die richtige Wahl bezüglich der Unternehmensform treffen – eine Umwandlung ist im Nachgang oft nicht möglich oder nur mit erheblichem Aufwand zu bewältigen. Die richtige Wahl der Rechtsform kann entscheidend sein für den Erfolg Ihres Unternehmens!

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Sie wollen ein Unternehmen gründen? Dann lohnt sich eine juristische Gründungsberatung!

Wer sich wirtschaftlich betätigen möchte, kann dafür nicht nur ein Einzelunternehmen gründen. Über Personen- oder Kapitalgesellschaften besteht in Deutschland die Möglichkeit, sich geschäftlich mit anderen zusammenzuschließen. Besonders häufig findet dabei die GmbH als Kapitalgesellschaft oder deren Unterform, die UG (haftungsbeschränkt), Anwendung. Sie entsteht nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Einzahlung des Stammeinlage und durch Eintragung ins Handelsregister. Nach § 11 Abs. 1 des GmbH-Gesetzes besteht die GmbH ohne Eintragung nicht – sie hat also konstitutiven Charakter.

Ob GmbH, offene Handelsgesellschaft oder KG: Die Gründung einer Gesellschaft wirft typische Fragestellungen aus, die sich ohne juristische Expertise nicht ohne weiteres beantworten lassen. Dazu zählt die Wahl der Rechtsform, aber auch steuerliche und haftungsrechtliche Aspekte, die schon in der Vorphase der Gründung wesentlich Einfluss auf den weiteren Verlauf des Gründungsverfahrens nehmen. Juristisches Fachwissen ist hier von Vorteil: Zögern Sie daher nicht, schon frühzeitig unsere Anwälte mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach zu kontaktieren und im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen zu erhalten! Unsere Rechtsanwälte für Themen des Handelsrechts in Mönchengladbach verhelfen Ihnen auch bei Fragen zum Wettbewerbsrecht zu einer rechtssicheren und fairen Lösung.
 
Sie stehen vor der Unternehmensgründung und sind nicht sicher, wie Sie vorgehen sollen? Als Kanzlei mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht begleiten wir den Gründungsprozess und kümmern uns um die

  • Wahl der richtigen Unternehmensform;
  • erforderlichen Gründungsschritte;
  • Eintragung ins Handelsregister;
  • Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen;
  • steuerliche Begleitung des Gründungsprozesses sowie um 
  • Kommunikation mit dem Finanzamt und den zuständigen Behörden.

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Auch nach der Unternehmensgründung kann es im geschäftlichen Alltag zu Konflikten kommen. Nicht nur Streitigkeiten unter Gesellschaftern stören dann das unternehmerische Konstrukt: Auch die Abberufung von Geschäftsführern oder der Ausschluss von Gesellschaftern sind klassische Konfliktfelder, die nicht selten emotional extrem aufgeladen sind und im schlechtesten Fall in der Insolvenz der Gesellschaft münden. Dies lässt sich vermeiden, indem Sie themenübergreifend die Beratung unserer versierten Anwälte in Anspruch nehmen und auf kompetente Unterstützung durch unsere Experten setzen.

Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach

Gerät die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies auch das wirtschaftliche Aus bedeuten: Ein Insolvenzverfahren inklusive Liquidation der Gesellschaft ist dann unausweichlich. Auch hierbei lohnt es sich, dass ein Anwalt mit Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht die vorhandenen Optionen genau prüft und Sie zu möglichen Alternativen berät. In einem Gespräch mit unseren Experten lassen sich viele Punkte unkompliziert klären und optimale Lösungsansätze gemeinsam erarbeiten. Mit unseren Rechtsanwälten erhalten unsere Mandanten auch eine fachkundige Rechtsberatung bei Fragen zum Wirtschaftsrecht in Mönchengladbach, um Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen.

Bedenken Sie, dass die Vertreter der Gesellschaft nicht erst bei einer drohenden Insolvenz, sondern schon bei Krisenanzeichen verpflichtet sind, die Liquidität und somit die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft permanent zu überwachen. Lässt sich die Zahlungsunfähigkeit nicht verhindern, ist rasches Handeln gefragt, denn: Der Insolvenzantrag muss innerhalb von drei Wochen gestellt werden, um vor allem strafrechtliche Sanktionen zu verhindern und die persönliche Haftung der Geschäftsführer und des Vorstands auszuschließen. Unsere Kanzlei in Mönchengladbach steht Ihnen bei Fragen rund um Lizenzrecht, Vertriebsrecht oder Wettbewerbsrecht mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.

Sprechen Sie mit uns, um Ihre Gesellschaft auch in Krisenzeiten rechtssicher durch schwieriges Fahrwasser zu manövrieren. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise und Erfahrung und finden die richtige Lösung in Ihrer individuellen Situation.

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Themen im Gesellschaftsrecht

Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Sie sind als Geschäftsführer im Unternehmen vorgesehen und wollen wissen, welche Fallstricke der Geschäftsführervertrag für Sie bereithält? Dann sollten Sie noch vor der Unterschrift unter den Anstellungsvertrag als Geschäftsführer einen Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach kontaktieren, um den Vertrag auf Herz und Nieren prüfen zu lassen und um insbesondere über die für Sie nachteiligen Klauseln mit den Gesellschaftern zu verhandeln.

Grundsätzlich ergeben sich aus dem Anstellungsvertrag für den Geschäftsführer weitreichende Rechte und Pflichten: Dabei geht es vor allem um wirtschaftliche Parameter, die mit der Tätigkeit zusammenhängen, aber auch – wie andere Arbeitsverträge auch – um Haftungsfragen sowie um Aspekte wie das Geschäftsführergehalt, Kündigungsfristen und ein mögliches Wettbewerbsverbot.

Die Ausgestaltung des Anstellungsvertrags als Geschäftsführer ist insbesondere auch vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien abhängig. Hierzu bietet unsere Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach kompetente Unterstützung, damit Sie insbesondere beim Thema nachvertragliches Wettbewerbsverbot nicht über Gebühr belastet werden.

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In der gesellschaftsrechtlichen Praxis kommt vor allem dem Thema Wettbewerbsverbot übergeordnete Bedeutung zu. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Wettbewerbsverbote oft hohe Vertragsstrafen beinhalten. Dies gilt allerdings nur für die GmbH: Für die AG, OHG und die KG ergibt sich das Wettbewerbsverbot nicht aus dem Anstellungsvertrag des Geschäftsführers, sondern direkt aus den gesetzlichen Vorschriften.

Dort, wo ein Gesellschafter in Doppelfunktion auch als Geschäftsführer tätig ist, sollte der Gestaltung des Anstellungsvertrags besondere Umsicht zukommen: Hier entstehen regelmäßig juristische Probleme, wenn es um die Vergütung des Geschäftsführers geht und der Vorwurf der verdeckten Gewinnausschüttung laut wird oder aber auch hohe Bonuszahlungen gar keinen Niederschlag im Anstellungsvertrag für den Geschäftsführer finden.

Ein Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach begleitet Unternehmen und auch Geschäftsführer schon während des Vertragsentwurfs und der Ausarbeitung bzw. Anpassung von einzelnen Klauseln und Inhalten. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn ein Anstellungsvertrag gekündigt werden soll oder Sie selbst als Geschäftsführer gekündigt wurden. Hier gilt es, die geltenden Fristen zu wahren und die Vorgaben zur Abberufung eines Geschäftsführers einzuhalten. Konsultieren Sie unsere Rechtsanwälte mit dem Rechtsgebiet Handelsrecht in Mönchengladbach, um Ihre Möglichkeiten und Ansprüche auch bei Fragen zum Wirtschaftsrecht umfassend zu prüfen.

Anteilsverkauf

Ein Mitgesellschafter möchte seine Anteile veräußern? Dann sollten Sie als Gesellschafter aufpassen, denn: Ändert sich der Bestand der Gesellschafter im Unternehmen, kann das weitreichende Konsequenzen haben, die dringend einer juristischen Unterstützung bedürfen.

In der Regel besteht eine Gesellschaft aus mehr als einem Gesellschafter. Die Geschäftsanteile sind dabei grundsätzlich frei verkäuflich – es sei denn, dass die freie Veräußerung durch den Gesellschaftsvertrag eingeschränkt wurde, etwa durch eine Vinkulierungsklausel. Mit der Vinkulierung wird bewirkt, dass eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen nur mit Zustimmung der übrigen Gesellschafter möglich ist.

Aber nicht nur Vinkulierungsklauseln, sondern auch andere rechtliche Fragestellungen bzw. auch die steuerrechtliche Beurteilung sorgten beim Anteilsverkauf immer wieder für Probleme: Hier sorgen die Anwälte unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach dafür, dass die Übertragung von Geschäftsanteilen ohne juristische Konflikte abläuft.

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Der Anteilsverkauf ist nicht nur bei einer GmbH, sondern auch in anderen Gesellschaften von Bedeutung. Diese sind unter Umständen besonderen Regelungen unterworfen: So setzt der Verkauf von GbR-Anteilen das Einverständnis der übrigen Gesellschafter zwingend voraus. Dieses muss als Gesellschafterbeschluss vorliegen und ist nur in wenigen Ausnahmefällen beim Anteilsverkauf entbehrlich.

Besondere Brisanz bekommt der Anteilsverkauf für den nicht seltenen Fall, dass ein GmbH-Gesellschafter verstirbt und seine Anteile auf die Erbengemeinschaft übergehen. Hierfür sieht der Gesellschaftsvertrag regelmäßig spezielle Regelungen vor, die durch die Erbengemeinschaft und die verbleibenden Gesellschafter zu beachten sind.

Mindestens ebenso brisant sind mitunter die steuerrechtlichen Fragestellungen, die mit einem Anteilsverkauf einhergehen. Hier gelten je nach Fallkonstellation unterschiedliche Freibeträge, deren Zuordnung komplex ist und in jedem Fall von einem versierten Anwalt geprüft werden sollte.

Gleiches gilt für die damit zusammenhängenden Fragen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung, aber auch für die optimale Planung und Durchführung eines Anteilsverkaufs: In unserer Kanzlei in Mönchengladbach bieten wir Ihnen kompetente und umfassende Unterstützung, um sämtliche rechtlichen Aspekte beim Anteilsverkauf gesetzeskonform zu berücksichtigen.

Geschäftsführerhaftung

Sie sind Geschäftsführer eines Unternehmens und wollen wissen, in welchem Umfang Sie haftbar gemacht werden können? Die Geschäftsführerhaftung ist – je nach Unternehmensform – eines der wichtigsten Themen. Geschäftsführer sehen sich immer dann Haftungsrisiken ausgesetzt, wenn sie gegenüber der Gesellschaft gegen rechtliche Pflichten verstoßen. Besonders brisant kann das bei einer GmbH werden: Als Geschäftsführer sehen Sie sich hier unter Umständen sogar einer Haftung mit Ihrem persönlichen Vermögen ausgesetzt, wenn es zu Pflichtverstößen oder Fehlern im Rahmen der Geschäftsführung kommt. Zentrale Vorschrift hierfür ist § 43 des GmbH-Gesetzes, nach der der Geschäftsführer einer GmbH bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden" hat.

Ob dem Grunde nach überhaupt eine Geschäftsführerhaftung vorliegt und falls ja, in welchem Umfang Ansprüche von dritten Personen (sogenannte Außenhaftung) oder sogar der Gesellschaft selbst (sogenannte Innenhaftung) einschlägig sind, lässt sich zuverlässig und schnell mit einer professionellen Beratung durch einen Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach klären.

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Dieser liefert nicht nur wertvollen Input rund um alle haftungsrechtlichen Fragestellungen, sondern berät Sie auch bei bereits bestehenden Regressansprüchen der Gesellschaft und zeigt Ihnen Ihre Optionen auf, wenn Sie gegen einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafter juristisch vorgehen wollen, um Schadensersatzansprüche im Rahmen der Geschäftsführerhaftung zu minimieren. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Geschäftsführer gegebenenfalls auch gegenüber dem Finanzamt persönlich haften. Die Rechtsanwälte für Handelsrecht unserer Kanzlei unterstützen Sie ebenfalls bei Fragen zum Unternehmensrecht in Mönchengladbach und sorgen für eine faire und angemessene Regelung.

Hohe Relevanz hat die Geschäftsführerhaftung, wenn es im Zusammenhang mit einer drohenden oder sogar manifesten Insolvenz der Gesellschaft zur Verletzung von insolvenzrechtlichen Pflichten kommt. Dies ist umso brisanter, als dass das Insolvenzrecht hier enge Fristen vorsieht: Kommt der Geschäftsführer seinen Pflichten innerhalb der gesetzlichen Fristen nicht nach, kann sich eine Haftung sowohl der Gesellschaft als auch den Gläubigern gegenüber ergeben. Hierzu bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Mönchengladbach kompetente Unterstützung, um die an Sie herangetragenen Forderungen nach Möglichkeit zu entkräften und eine Haftung als Geschäftsführer zu vermeiden.

Geschäftsführerstreit

Wird Ihr Unternehmen von mehreren Geschäftsführern geleitet und herrscht zwischen diesen nicht immer Einigkeit in Bezug auf die Entwicklung der Gesellschaft? Bei andauernden Streitigkeiten zwischen den Geschäftsführern sollten Sie juristische Unterstützung in Anspruch nehmen, um die Zukunft Ihres Unternehmens nicht zu gefährden.

Das Gesellschaftsrecht sieht insbesondere für Kapitalgesellschaften die Möglichkeit vor, mehrere Geschäftsführer zu bestellen. Die gemeinsame Führung des Unternehmens läuft jedoch nicht immer wie vorgestellt: Dann kommt es in einzelnen Fragen oder auch im Rahmen von grundsätzlichen Entscheidungen zu Differenzen.

Problematisch wird der Geschäftsführerstreit immer dann, wenn sich die Geschäftsführer auch im Verlauf nicht auf eine gemeinsame Linie einigen können: Dann kann es zu einer Pattsituation kommen, bei der sich die Geschäftsführer wechselseitig in ihrer Tätigkeit blockieren.

Optimalerweise sorgt die Begleitung durch einen Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach schon frühzeitig dafür, dass die Zusammenarbeit ohne größere Differenzen funktioniert und ein Geschäftsführerstreit schon frühzeitig verhindert wird.

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Bei einem Geschäftsführerstreit kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass einer der Beteiligten vor Gericht auf Zustimmung des anderen klagt. Besonders in Gesellschaften mit 50:50-Beteiligungsverhältnissen ist dies dann der einzige Weg, um eine bestehende Pattsituation aufzulösen.

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht steht Ihnen bei der außergerichtlichen Konfliktlösung zur Seite, wird aber auch dann tätig, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich ist.

Besonders häufig entsteht ein Geschäftsführerstreit übrigens dann, wenn sich ein bereits bestehender Gesellschafterstreit auf der nächsten Management-Ebene fortsetzt. Dies gilt vor allem dort, wo Gesellschafter gleichzeitig auch als Geschäftsführer eingesetzt werden.

Für die Gesellschaft bringt jeder Geschäftsführerstreit hohe Risiken mit sich. Nicht nur die Entwicklung, sondern auch die Reputation des Unternehmens sind direkt tangiert, wenn sich Geschäftsführer uneinig sind und ihre Differenzen langfristig nicht beilegen können bzw. das Fortkommen des Unternehmens durch ihren Konflikt ausbremsen.

Auch bei der Kommunikation nach außen und gegenüber relevanten Stakeholdern bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Mönchengladbach kompetente Unterstützung, um den Bestand Ihrer Gesellschaft auch langfristig zu sichern.

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Gesellschafterbeschluss

Die Gesellschafterversammlung hat einen Gesellschafterbeschluss gegen Ihre Stimme gefasst? Sie möchten wissen, wie Sie vorgehen können, wenn ein Gesellschafterbeschluss formal fehlerhaft ist? Haben Sie vielleicht sogar Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gesellschafterbeschlusses?

Der Gesellschafterbeschluss ist im Unternehmen das wichtigste Instrument, um relevante Entscheidungen zu treffen. Diese können ganz unterschiedlicher Art sein; in der Regel geht es dabei aber häufig um Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Entlastung von Geschäftsführern, Kapitalerhöhungen, die Aufnahme neuer Gesellschafter bzw. die Einziehung von Geschäftsanteilen oder auch um die Feststellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverteilung.

Nicht immer ist den Gesellschaftern klar, wann ein Gesellschafterbeschluss erforderlich ist: Wann dies der Fall ist und welche Vorgaben sich dazu aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben, lässt sich zusammen mit einem Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach klären.

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Ein Gesellschafterbeschluss ist erforderlich, wenn das Gesetz dies explizit vorsieht oder wenn sich aus dem Gesellschaftsvertrag das Erfordernis dazu ergibt. Damit ist klar, dass bereits durch eine umsichtige juristische Begleitung viele Unklarheiten und Konflikte umgangen werden können.

Dort, wo es rund um den Gesellschafterbeschluss dennoch zu Streitigkeiten kommt, kann ein Anwalt für Gesellschaftsrecht dazu beitragen, dass diese zeitnah aufgelöst werden. Ebenfalls ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner für Ihre Gesellschaft, wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu fehlerhaften Beschlüssen kommt. Ob dies der Fall ist, kann ein Anwalt überprüfen. Liegt tatsächlich ein fehlerhafter Beschluss vor, kann dieser von jedem Gesellschafter angegriffen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden. Wir bieten Ihnen mit unserer Kanzlei in Mönchengladbach die notwendige Expertise und Erfahrung, um gegen fehlerhafte Beschlüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Klageformen (Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage) vorzugehen.

Bedenken Sie dabei, dass Sie im Zweifelsfall schnellstmöglich anwaltliche Unterstützung hinzuziehen sollten – im Gesellschaftsrecht gelten häufig Sonderregelungen und Ausschlussfristen, die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben und im schlechtesten Fall dazu führen können, dass Sie einen fehlerhaften Gesellschafterbeschluss nach Fristablauf nicht mehr angreifen können.

Gesellschafterstreit

Zwischen den Gesellschaftern Ihres Unternehmens kochen aufgrund von Streitigkeiten die Emotionen hoch? Konflikte sorgen dauerhaft für Krisenstimmung und es droht der Verlust bzw. das Ausscheiden von Gesellschaftern und / oder Geschäftsführern?

Bei einem Gesellschafterstreit kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass das operative Geschäft des Unternehmens zum Erliegen kommt. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn infolge des Gesellschafterstreits in der Gesellschafterversammlung keine tragfähigen Beschlüsse mehr zustande kommen oder wichtige Entscheidungen blockiert werden. Dabei kann der Gesellschafterstreit ganz unterschiedliche Formen annehmen – und ebenso viele Ursachen haben.

In der Regel lassen sich kleinere Konflikte bereits unkompliziert klären, wenn sich die Beteiligten zusammen mit einem der Anwälte unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach an einen Verhandlungstisch setzen und gemeinsam den Gesellschafterstreit auflösen.

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Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht hilft Ihnen nicht nur dabei, einen Gesellschafterstreit außergerichtlich beizulegen: Er unterstützt Sie auch dann mit der notwendigen Expertise und Erfahrung, wenn trotz aller Bemühungen keine Lösung herbeigeführt werden kann und es infolge von Konflikten zu einem Gesellschafterausschluss qua Ausschlussklage kommt.

Möglich ist zudem die Einziehung von Gesellschaftsanteilen, wenn dies per Satzung der Gesellschaft vorgesehen ist und die dafür notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Ganz allgemein formuliert kommt es zum Gesellschafterstreit, wenn sich die Gesellschafter in wichtigen operativen Fragen oder in Bezug auf die Ausrichtung des Unternehmens uneinig sind, wenn das Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern nachhaltig gestört ist oder wenn Absprachen unter den Gesellschaftern nicht eingehalten werden.

Hohes Konfliktpotenzial besteht konkret bei Uneinigkeit rund um die Mittelverwendung, wenn ein Gesellschafter die Zustimmung zum Jahresabschluss verweigert oder bei formalen Fragen wie z.B. der Entlastung des Geschäftsführers, die möglicherweise nicht oder nur unzureichend über den Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
Auch hierzu bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Mönchengladbach kompetente Unterstützung, um bestehende Konflikte zu entschärfen und einen Stillstand des Unternehmens zu verhindern.

Gesellschaftertod

Einer der Gesellschafter ist verstorben – und es ist unklar, wie es nun mit der Gesellschaft weitergeht? Sie wollen eine rechtssichere Nachfolgeregelung treffen, falls es zu einem Gesellschaftertod kommt? Dann sollten Sie sich versierte Experten zur Seite nehmen, die Sie juristisch bei allen Fragen rund um die Rechtsfolgen eines Gesellschaftertodes beraten.

Normalerweise gehen beim Tod eines Gesellschafters dessen Gesellschaftsanteile auf die Erben über – das gilt allerdings gem. § 15 Abs. 1 GmbH-Gesetz nur für die GmbH. Liegt dabei eine Erbengemeinschaft vor, erbt diese die Gesellschaftsanteile in Gemeinschaft. Die Frage nach juristischen Optionen stellt sich immer dann, wenn der Erbe in der Ausübung seiner Gesellschafterrechte beschränkt werden soll.

Den übrigen Gesellschaftern bieten sich in der GmbH dann verschiedene Möglichkeiten. Die Anwälte unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach sorgen dafür, dass auch nach einem Gesellschaftertod die Führung Ihres Unternehmens ohne Einschränkungen funktioniert.

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Während in der GmbH nach dem Gesellschaftertod die Gesellschaftsanteile gesetzlich auf die Erben des Erblassers übergehen, kommt es bei einer GbR nach einem Gesellschaftertod zur Auflösung der Gesellschaft. Eine Ausnahme gilt nur dort, wo der Gesellschaftsvertrag eine Fortsetzungsklausel bzw. eine Nachfolgeklausel für diesen Fall vorsieht. Umso wichtiger ist es daher, den Gesellschaftsvertrag auch hinsichtlich solcher Ausnahmesituationen rechtssicher zu gestalten.

Die Nachfolgeregelungen, die im Fall eines Gesellschafters gelten sollen, sind rechtsformübergreifend für alle Gesellschaften von Relevanz. Sie sind vor allem von der Gesellschaftsstruktur abhängig: Wie sich dies über den Gesellschaftsvertrag festlegen kann, lässt sich am besten mit einem versierten Anwalt für Gesellschaftsrecht klären.

Besondere Brisanz haben Gesellschafterbeschlüsse, die nach dem Tod eines Gesellschafters gefasst werden, denn: Gem. § 16 GmbHG bedarf es zur Stellung als Gesellschafter nicht nur der entsprechenden Anteile, sondern auch der Eintragung im Handelsregister. Dies wirkt sich juristisch auch auf die Stimmberechtigung in der Gesellschafterversammlung aus. Wie sich diese – in der Praxis oft komplexe – Situation optimal lösen lässt, erfahren Sie im Gespräch mit einem der Anwälte unserer Kanzlei in Mönchengladbach.

Gesellschafterversammlung

In Ihrem Unternehmen gibt es rund um die Gesellschafterversammlung Unklarheiten und offene Fragen? Dann sollten Sie sich von einem erfahrenen Juristen beraten lassen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden und die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß durchzuführen.

Grundsätzlich ist die Gesellschafterversammlung nicht in allen Unternehmensformen gesetzlich vorgeschrieben. Für die GmbH und die UG ergibt sich die Pflicht zur Gesellschafterversammlung aber direkt aus dem Gesetz: Damit müssen die Gesellschafter mindestens einmal im Kalenderjahr zusammenfinden, um wichtige Entscheidungen zu treffen sowie die Ausrichtung und Entwicklung des Unternehmens festzulegen.

Welche konkreten Regelungen und Rahmenbedingungen für die Gesellschafterversammlung gelten, ergibt sich im Regelfall aus dem Gesetz und aus dem Gesellschaftsvertrag. Damit der Gesellschaftsvertrag optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Gesellschaft abgestimmt ist, empfiehlt sich die professionelle Beratung durch einen Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach.

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Die Gesellschafterversammlung ist nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt festgelegt. Sie kann zu verschiedenen Terminen und auch mit unterschiedlicher Zielsetzung anberaumt werden.

Ebenso wenig wie der Zeitpunkt durch den Gesetzgeber vorgegeben wird, gibt es gesetzliche Vorgaben zur Durchführung der Gesellschafterversammlung. Aber aufgepasst: Dies entbindet das Unternehmen  nicht davon, die formalen Voraussetzungen rund um die Gesellschafterversammlung zwingend zu beachten – Formfehler können sonst im schlechtesten Fall dafür sorgen, dass die getroffenen Beschlüsse rückwirkend für ungültig erklärt werden.

Besondere Relevanz haben im unternehmerischen Alltag jene Gesellschafterversammlungen, die als außerordentliche Gesellschafterversammlung immer dann einberufen werden müssen, wenn dringende Gründe ein Zusammenkommen der Gesellschafter erforderlich machen. Das ist bei der GmbH gem. § 49 Abs. 3 GmbH-Gesetz beispielsweise dann der Fall, wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist und sich somit eine Krise des Unternehmens messbar abzeichnet.

Wir bieten Ihnen mit unserer Kanzlei in Mönchengladbach die notwendige Expertise und Erfahrung, damit bei Ihrer Gesellschafterversammlung sowohl die formalen Voraussetzungen als auch die restlichen Rahmenbedingungen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen. Dazu gehören Einberufung und Einladung sowie die Begleitung bzw. Vorbereitung der Beschlussfassung und auch die Protokollierung und Dokumentation.

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Gesellschaftsvertrag

Sie möchten juristische Differenzen in Ihrem Unternehmen vermeiden? Der Gesellschaftsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für alle Rechte und Pflichten, die für die Gesellschaft und ihre Gesellschafter von Relevanz sind. Nur dann, wenn der Gesellschaftsvertrag auch potentielle Probleme aufgreift, kann er in Konfliktsituationen zu einer schnellen Lösung beitragen. Hierbei hilft ein erfahrener Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht.

Der Gesellschaftsvertrag stellt insbesondere bei der GmbH, aber auch bei anderen Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft, im Rahmen der Gründung ein zwingendes Element dar: Ohne ihn kann die GmbH nicht entstehen – und entsprechend auch nicht als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen.

Wichtig ist es, von Anfang an die Erstellung des Gesellschaftsvertrags durch einen Anwalt unserer Kanzlei für Gesellschaftsrecht in Mönchengladbach begleiten zu lassen. Nur so lassen sich Fehler vermeiden, indem z. B. gesetzliche Vorgaben missachtet werden oder wichtige Inhalte nur unzureichend erfasst oder vergessen werden.

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Der Gesetzgeber stellt an den Gesellschaftsvertrag bestimmte Anforderungen, die in jedem Fall erfüllt werden müssen. Diese ergeben sich für die GmbH aus § 3 des GmbH-Gesetzes. Zu den Anforderungen zählen dabei u. a. der Geschäftszweck, aber auch die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die die Gesellschafter übernehmen.

Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht steht Ihnen nicht nur zur Seite, wenn es um die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags geht, sondern auch dann, wenn ein bestehender Gesellschaftsvertrag geändert werden soll: Auch hier kann juristische Expertise und Erfahrung dafür sorgen, dass Sie typische Fallstricke vermeiden und Neuregelungen sowie Anpassungen rechtswirksam im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden.

Besondere Relevanz kommt dem Gesellschaftsvertrag dann zu, wenn es zu einem Gesellschafterstreit kommt. Dann ist maßgeblich, welche Regelungen der Gesellschaftsvertrag für solche Fallkonstellationen vorsieht – dies gilt vor allem dort, wo aufgrund der Aufteilung der Geschäftsanteile keine Mehrheitsentscheidungen mehr zustandekommen (z. B. bei einer GmbH, die nur aus zwei Gesellschaftern besteht, von denen jeder 50 % der Anteile hält).

Auch bei der Gestaltung dieser Klauseln bieten wir Ihnen in unserer Kanzlei in Mönchengladbach die notwendige Expertise, damit Sie durch den Gesellschaftsvertrag gegen alle Eventualitäten gewappnet sind.

André Hüpsel, Rechtsanwalt in Mönchengladbach
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